Literatur oder Literatur-Passagen zu Ursprung, Entwicklung, Bestimmung und Auslegung des Behinderungsbegriffs. Der Rechtsbegriff der Behinderung wurde mit dem Zweck gebildet, Voraussetzung für Rechte und Ansprüche zu sein. Als behindert soll anerkannt werden, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Teilhabe beeinträchtigt ist und deshalb Leistungen zur Teilhabe oder Rechte, insbesondere im Arbeitsleben, benötigt.