Literatur zum besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Sie finden hier Informationen, Diskussionen, Kommentare und Praxishilfen zu den Rechtsgrundlagen des besonderen Kündigungsschutzes, dem geschützten Personenkreis und den Verfahrensvoraussetzungen.