Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen – der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den Öffentlichen Dienst.
Sie finden hier den Gesetzestext des AGG, Kommentierungen, Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Praxis sowie die Besprechung wichtiger Urteile zum Diskriminierungsschutz.