Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.2016 ist eine vierstufige Reform mit umfangreichen Änderungen des Sozial- und Rehabilitationsrechts eingeleitet worden, die bis zum 1. Januar 2023 vollständig in Kraft treten werden. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das Änderungen im SGB IX (reformiertes SGB IX, in Kraft getreten am 1.1.2018!) und weiteren Sozialgesetzbüchern zur Folge hat.
Übergeordnetes Ziel des BTHG ist, das deutsche Sozialrecht an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten und zu konkretisieren. Schwerpunkt dabei ist die Reform des SGB IX in Verbindung mit einer Reform des Eingliederungshilfe-Rechts (SGB XII). Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen soll stufenweise aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) herausgelöst und als Teil 2 ins SGB IX überführt werden. Dies betrifft alle Eingliederungshilfeleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Darüber hinaus sind auch Neuregelungen zur Bedarfsfeststellung, zur Gesamtplanung der Leistungen, zum Vertragsrecht und zur Einkommens- und Vermögensanrechnung enthalten.
An dieser Stelle finden Sie Literatur zum Stand der Diskussion, zu den Auswirkungen der Änderungen sowie zur Entwicklung und Umsetzung der Reformen durch BTHG.