Mitarbeiter/innen mit einer Wochenarbeitszeit unter 18 Stunden können nur mit einem Zulassungsbescheid der Agentur für Arbeit (AA) auf einen Pflicharbeitsplatz angerechnet werden oder wenn die kürzere Arbeitszeit durch Altersteilzeit bedingt ist.
Andere Mitarbeiter/innen sind nicht anrechenbar und müssen nicht in das Verzeichnis eingetragen werden.
Wenn Sie diese in der Software IW-Elan dennoch erfassen möchten, wählen Sie aus der Liste "unter 18 Stunden ohne Zulassung durch AA". Diese Mitarbeiter/innen erscheinen nur in den internen Listen von IW-Elan und werden nicht in die Anzeige aufgenommen.
Bitte erfassen Sie Mitarbeiter/innen mit einer Arbeitszeit unter 18 Std./Woche und ohne Zulassungsbescheid, die im Laufe des Jahres ihre Arbeitszeit vertraglich auf 18 Std. und mehr heraufsetzen, ab dem Zeitpunkt der Arbeitszeitänderung und geben Sie als Eintrittsdatum des Beschäftigungsverhältnisses das Datum der Arbeitszeitänderung ein.
Hinweis:
Eine Zulassung zur Anrechnung bei einer Arbeitszeit von unter 18 Stunden kann formlos bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn die kürzere Arbeitszeit durch die Behinderung bedingt ist.
* Die Software IW-Elan wurde bis zum Anzeigejahr 2016 unter dem Namen REHADAT-Elan veröffentlicht.