Privatpersonen können den amtsärztlichen Dienst in zwei Fällen auch direkt beauftragen:
- zur Begutachtung der Prüfungsfähigkeit (für den Fall, dass in einer Prüfungsordnung ein amtsärztliches Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
- zur Begutachtung der Fahreignung.
Untersuchungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel sind der Personalausweis, gegebenenfalls Auftragsschreiben beziehungsweise Prüfungsunterlagen, ein hausärztliches Attest sowie verfügbare ärztliche Unterlagen zum Untersuchungstermin mitzubringen.