Während einer Ausbildung ist die Arbeitszeit die Zeit, die Auszubildende täglich am Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz verbringen. Im Ausbildungsvertrag steht, wie viele Stunden ein Auszubildender oder eine Auszubildende in der Woche arbeitet. Pausen werden von der Arbeitszeit abgezogen. Abgeleistete Berufsschulstunden zählen auch zur Arbeitszeit.
Wenn Jugendliche unter 18 sind, dürfen sie nicht mehr als 8 Stunden pro Tag (in Ausnahmefällen 8,5 Stunden pro Tag) bzw. nicht mehr als vierzig Stunden pro Woche arbeiten. Nachtarbeit zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, die Tätigkeit erfordert dies – zum Beispiel in der Bäckerei oder im Rahmen von Schichtarbeit. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ganz genau geregelt, wann, wie lange und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen.