Assistenzleistungen müssen beantragt werden. Im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens legen die Leistungsberechtigten die persönliche Gestaltung der Assistenzleistungen fest. Sie wählen ihre Assistentinnen oder Assistenten selbst aus, äußern Wünsche und bestimmen Dauer, Ort und Umfang der Unterstützung.
Sind Fahrtkosten oder andere Aufwendungen in Verbindung mit den Assistenzleistungen notwendig, können je nach Einzelfall auch ergänzende Leistungen in Frage kommen.
Leistungsberechtigte, die ehrenamtlich tätig sind, können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen.