Grundsätzlich ist die Ausbildungsvergütung im Tarifvertrag des entsprechenden Wirtschaftszweiges festgelegt, das heißt alle Ausbildungsbetriebe einer Branche zahlen dasselbe. Unterschiede gibt es nur bei den freiwilligen Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder der Anzahl der Urlaubstage. (Viele Betriebe bieten diese freiwilligen Leistungen an – einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.) Falls in einem Betrieb kein Tarifvertrag besteht, können Auszubildende bzw. ihre Eltern selbst mit dem Ausbildungsbetrieb verhandeln.