Der Ausbildungszuschuss muss von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber nach beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden (siehe § 6 Absatz 1 SGB IX). In aller Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung und zahlt den Zuschuss an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aus.