Sind Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Zustimmung des Betroffenen klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese Verpflichtung besteht auch für nicht behinderte Beschäftigte.