- Zentrale in Nürnberg
- 10 Regionaldirektionen
- rund 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen (bis Ende 2003: "Arbeitsämter");
- besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben – beispielsweise Bildungszentren oder die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, ZAV.
Die wichtigsten Organe der BA sind der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit. Die Regionaldirektionen und Agenturen werden von einer Geschäftsführung geleitet. Alle Organe setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände), der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) sowie der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zusammen.
Bei der Zentrale der Bundesagentur besteht ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen aus 11 Vertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, der Behindertenorganisationen, der Integrationsämter und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Finanziert wird die Bundesagentur für Arbeit vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (anteilig von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber). Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit getragen.