Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher übersetzen die Gebärdensprachen gehörloser Menschen. Gehörlose Menschen, die sich in ihrem persönlichen Umfeld vorwiegend in Gebärdensprache verständigen, haben das Recht, im Umgang mit staatlichen Einrichtungen oder im Zusammenhang mit wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Bildung und Arbeit, die Gebärdensprache zu verwenden. Zum Beispiel bei Versammlungen im Betrieb, Besprechungen am Arbeitsplatz, Elternabenden, Aus- und Weiterbildungen, Behörden, der Polizei, vor Gericht, bei Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztterminen, kulturellen oder politischen Veranstaltungen.