Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Januar 2018 Teil 3 des SGB IX, in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)“ enthalten sind (§§ 151-242 SGB IX).
Ziel des Schwerbehindertenrechts ist insbesondere die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der schwerbehinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Fernerhin sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von behinderten Menschen vermieden bzw. ausgeglichen werden.