Auch bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung kann eine Teilzeitausbildung in Betracht kommen, wenn die Behinderung dazu führt, dass eine ganztägige Ausbildung eine übermäßige Belastung darstellt. Hier kann sowohl bei der täglichen als auch bei der wöchentlichen Ausbildungszeit gekürzt werden. In Ausnahmefällen wird dann die Gesamtausbildungszeit verlängert.