Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Versicherungsfällen (Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), die bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit eintreten können. Daneben sorgt sie auch für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erbringt sie
Versicherungsschutz genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich, solange sie die versicherte Tätigkeit ausüben. Dazu gehört auch der Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle. Grundsätzlich versichert sind zudem Fahrgemeinschaften auf dem Weg von und zur Arbeit – auch dann, wenn Umwege von und zur Arbeitsstätte notwendig werden.