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Bibliographische Angaben zur Publikation
Aktionsplan Thüringen
Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Quelle:
Erfurt: Eigenverlag, 2012, 150 Seiten: PDF
Jahr:
2012
Link(s):
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Abstract:
Sozialstaatssekretär Dr. Schubert sagte: 'Hinter uns liegen zwei Jahre intensiver Arbeit. Wir haben viel Kraft, Energie und Zeit investiert und teilweise lange Prozesse des Aushandelns und Ringens mit allen Beteiligten geführt, um möglichst viele der vorgeschlagenen Maßnahmen beibehalten zu können. Die Mühe hat sich gelohnt: Der Maßnahmenplan enthält insgesamt 285 Maßnahmen, mittels derer die uneingeschränkte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen im Freistaat durchgesetzt werden soll.'
Der Maßnahmenplan umfasst neun Themenbereiche. Die wichtigsten Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeit und Barrierefreiheit. 'Neben der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist die Teilhabe am Arbeitsleben eine bedeutende Voraussetzung zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Mitte der Gesellschaft. Eine adäquate und den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Berufsorientierung soll hier neue Wege und Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen eröffnen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen', sagte Dr. Hartmut Schubert. Der Sozialstaatssekretär forderte die Thüringer Arbeitgeber auf, vermehrt Menschen mit Behinderungen einzustellen. Voraussetzung dafür sei der Abbau von Vorurteilen und eine Konzentration auf die Stärken und Potentiale von Menschen mit Behinderungen.
Beim Thüringer Maßnahmenplan handelt es sich um einen Katalog von über 280 Maßnahmen zur Herstellung gesellschaftlicher Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems und der Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sondern ebenso für alle anderen Handlungsfelder. Geplant sind beispielsweise die Ausweitung inklusiver Angebote im Sport, eine Verbesserung der Service-Angebote für Menschen mit Behinderungen im Kultur- und Freizeitbereich, der Auf- und Ausbau inklusiver Angebote in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit, der Ausbau der Thüringer Tourismus GmbH zu einem touristischen Kompetenzzentrum, die Aufnahme einer eigenen Regelung in das Thüringer Krankenhausgesetz zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung eines barrierefreien Internets. Die Vielschichtigkeit und Komplexität der einzelnen Maßnahmen erfordert eine schrittweise Umsetzung, derer sich die Landesregierung zielgerichtet und mit ganzer Kraft widmen wird. Die Umsetzung erfolgt unter der Federführung der einzelnen Ressorts sowie im Rahmen der vereinbarten Zeitschienen.
Hintergrund:
In einem ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention in Thüringen wurde die Landesregierung durch den Beschluss des Thüringer Landtages 'UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen - Maßnahmenplan und Berichterstattung gemeinsam mit Thüringer Akteuren entwickeln' (Drs. 5/538) aufgefordert, ebenfalls Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund wurden im Ergebnis eines im Juni 2010 im Thüringer Landtag durchgeführten Fachforums ressortübergreifend neun Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit den sich aus der UN-Konvention ergebenen Handlungsfeldern beschäftigten und zahlreiche Maßnahmenvorschläge für den vorliegenden Thüringer Maßnahmenplan sowie für die erste inhaltliche Novellierung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) entwickelten.
Die Arbeitsgruppen gliederten sich in folgende Themenschwerpunkte:
I. AG 1: Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen
II. AG 2: Arbeit und Beschäftigung
III. AG 3: Bauen, Wohnen und Mobilität
IV. AG 4: Kultur, Freizeit und Sport
V. AG 5: Gesundheit und Pflege
VI. AG 6: Kommunikation und Information
VII. AG 7: Schutz der Persönlichkeitsrechte
VIII. AG 8: Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Bewusstseinsbildung
IX. AG 9: Frauen mit Behinderungen
Die Arbeitsgruppen bestanden aus Vertreterinnen und Vertretern aller Ressorts, der Landtagsfraktionen, der entsprechenden Vereine und Verbände, der Wissenschaft sowie Institutionen der Wirtschaft und anderer gesellschaftlich relevanter Bereiche, die von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention tangiert werden.
Um auch die übrige Zivilgesellschaft am Diskussions- und Entwicklungsprozess zu beteiligen und die notwendige Transparenz zu gewährleisten, wurden sämtliche Arbeitsgruppenergebnisse bereits im Januar 2011 auf der Internetseite des TMSFG bzw. des Landesbehindertenbeauftragten veröffentlicht.
Gleichzeitig wurden die von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Maßnahmen auf einer zweiten Fachkonferenz ,,UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen - Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen novellieren' am 31. März 2011 im Thüringer Landtag vorgestellt und diskutiert. Im Anschluss bot sich im Rahmen einer ersten schriftlichen Anhörung der Vereine und Verbände zusätzlich die Möglichkeit, weitere Vorschläge und Anmerkungen mitzuteilen.
Zeitgleich mit Durchführung der zweiten Fachkonferenz und der nachfolgenden Anhörung sowie zur Beschleunigung des Verfahrens fand eine erste Prüfung der Arbeitsgruppenergebnisse durch die Ressorts der Landesregierung statt, in deren Verlauf die einzelnen von den Arbeitsgruppen vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit sowie den Zeit- und Kostenrahmen hin überprüft und bewertet wurden. Die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung der Vereine und Verbände wurden hierbei berücksichtigt.
In Folge der im August 2011 abgeschlossenen Prüfung der Vorschläge durch die Ressorts wurde ein erster Entwurf des Thüringer Maßnahmenplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Dieser wurde im Rahmen einer weiteren schriftlichen Anhörung der Vereine und Verbände nochmals zur Diskussion gestellt und nach Abstimmung mit den Ressorts der Landesregierung am 24. April 2012 in das Thüringer Kabinett eingebracht.
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Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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Informationsstand: 11.02.2019