Inhaltliche Angaben
Beschreibung:
Das steht in dem Text:
Anmerkung: Diese Arbeit ist zugleich eine Dissertation an der Universität Passau, 2021.
Im März 2015 bringt der Copilot einer Germanwings-Maschine das Flugzeug absichtlich zum Absturz. Alle Insassen sterben. Bei den anschließenden Ermittlungen stellt sich heraus, dass er in der Vergangenheit mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung war. Aufgefundene Dokumente weisen außerdem auf eine bestehende Erkrankung hin, die er eventuell gegenüber seinem beruflichen Umfeld verheimlicht hat.
Diese Erkenntnisse warfen viele Fragen auf:
- Wird denn die gesundheitliche Tauglichkeit von Personen, die derart verantwortungsschwere Tätigkeiten ausüben, wie Pilot*innen, nicht regelmäßig überprüft?
- Geschieht dies nicht bereits zur Erlangung sowie zur Erhaltung der Fluglizenz?
- Und muss nicht auch die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass ihre Pilot*innen über die erforderliche Eignung verfügen und keine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen?
- Hätten nicht überdies Ärzt*innen, die von gesundheitlichen Problemen des Copiloten wussten, dies melden müssen?
- Wessen Versäumnissen ist die Tragödie also geschuldet beziehungsweise wer haftet nun für diese?
Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen befasst sich das Buch schwerpunktmäßig mit medizinischen Untersuchungen von Bewerber*innen und Beschäftigten, die Arbeitgebende aufgrund ihnen treffende Pflichten veranlasst beziehungsweise veranlassen muss. Es stellt arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen, unter Erläuterung ihrer jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen, gegenüber. In einem kurzen Exkurs erfolgt die Abgrenzung zu Untersuchungen im Rahmen hoheitlicher Erlaubniserteilungsverfahren.
Die arbeitsschutzrechtliche Gewährleistungspflicht des Arbeitgebenden für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten einerseits sowie andererseits seine Pflicht als Unternehmensinhaber*in, betriebsbezogene Gefahren gegenüber jedermann zu vermeiden, werden ferner zunächst herausgearbeitet. Es zeigt sich, dass viele Arbeitgebende ihren Arbeitsschutzpflichten nicht ausreichend nachkommen beziehungsweise ihnen diese bereits nicht bewusst sind. Das gilt gerade auch für die Pflicht, einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin zu bestellen, der oder die ebenso einen Schwerpunkt der Ausführungen bildet.
Zudem erfolgt eine eingehende Prüfung, welcher der denkbaren Beteiligten (insbesondere Arbeitgeber*in, Arbeitnehmer*in und Arzt oder Ärztin) wann für Fehler im Kontext der in den Blick genommenen Untersuchungen haftet. Dabei interessiert beim Arzt oder der Ärztin besonders die Frage nach ihm oder ihr obliegenden Offenbarungspflichten.
[Aus: Verlagsinformation]