Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Autor mit den sozialhilferechtlichen Regelungen zu besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gemäß § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3
SGB XII auseinander und untersucht, welche Bedeutung diese für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsverträgen haben.
Der erste Teil dieses Beitrags stellt die neuen Vorschriften dar und bezeichnet die Gründe, von denen der Autor annimmt, dass sie für die Regelungen ausschlaggebend waren. Er kommt zu dem Schluss, dass § 42a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
SGB XII und die damit korrespondierenden Regelungen, insbesondere in § 42a Absatz 5 Satz 4, Absatz 6 Satz 2
SGB XII sowie § 8 Nummer 2 littera b RBEG, die Grundsätze des Sozialhilferechts durchbrechen und zugleich die Trennung von Fachleistung der Eingliederungshilfe nach dem
SGB IX und Grundsicherungsleistung nach dem
SGB XII konterkarieren.