Das Bundesteilhabegesetz (
BTHG) ändert viel für die Leitungsträger, die Leistungserbringer und die Leistungsberechtigten in der Werkstatt. Die Teilhabe am Arbeitsleben und besonders die Leistungen zur Beschäftigung sind einer der Hauptinhalte des
BTHG. Betroffen von den Änderungen sind alle Sozialgesetzbücher, insbesondere aber das
SGB IX und das
SGB XII. Die Änderungen müssen umgesetzt und die Betroffenen mit den Neuregelungen vertraut gemacht werden. Die Arbeitshilfe bietet daher eine praxisorientierte Hilfestellung für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der WfbM.
- Übersicht über die veränderten Rechtsgrundlagen im SGB IX
- Der neue Träger der Eingliederungshilfe
- Leistungen zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern
- Leistungen zur Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit
- Der Wandel der bisherigen sonstigen Beschäftigungsstätte zum anderen Leistungsanbieter
- Die Neuregelung der Mittagsverpflegung in der WfbM
- Fachausschuss: wann muss er künftig nicht mehr tätig werden?
- Änderungen für den Werkstattrat
- Die Mitbestimmungsrechte des Werkstattrats und deren Durchsetzung
- Die Aufgaben der Frauenbeauftragten
- Änderungen beim Arbeitsförderungsgeld
- Das erweiterte Führungszeugnis
- Die Erhöhung der Absetzbeträge beim Werkstattlohn
- Das garantierte Rückkehrrecht in die WfbM
- Der direkte Zugang zum Arbeitsbereich
- Die Regelaltersgrenze im Arbeitsbereich
- Änderungen im Berufsbildungsbereich
- Die Neubestimmung der angemessenen Vergütung („externer Vergleich“)
- Die Bezahlung tariflich vereinbarter Vergütungen
- Änderungen im Vertrags- und Vereinbarungsrecht
- und vieles mehr
Die Darstellung der jeweiligen Änderungen erlaubt es, sich auf die Änderungen einzustellen und in der Beratung kompetente Auskünfte geben zu können.
[Aus: Verlagsinformation]