Von der Betreuung zur Assistenz: Das
BTHG ersetzt in der Eingliederungshilfe die bisherigen Betreuungsleistungen durch Assistenzleistungen. Die Ziele, Formen, Inhalte und die Gewährung von Assistenzleistungen werden im neuen
SGB IX verankert. Die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanter Betreuung (ABW) und stationärer Betreuung (Wohnstätte) entfällt. Im Rahmen der neuen Eingliederungshilfe kommt es zudem zu Änderungen im Antragsverfahren, in der Leistungsfestsetzung und beim Einsatz von Einkommen und Vermögen.
Die Arbeitshilfe bietet daher eine praxisorientierte Hilfestellung für die Umsetzung des
BTHG in der Praxis der Behindertenhilfe.
- Übersicht über die veränderten Rechtsgrundlagen im SGB IX
- Leistungen zur sozialen Teilhabe im SGB IX und in der Eingliederungshilfe
- Einfache und qualifizierte Assistenzleistungen
- Assistenzleistungen als Sachleistung, pauschale Geldleistung und Persönliches Budget
- Gemeinsame Leistungserbringung ("Poolen")
- Ergänzende Leistungen
- Beratung und Unterstützung
- Leistungserbringung in einer Wohnung und in Räumlichkeiten
- Kostenbeiträge: Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung der Eltern
- Gesamtplanverfahren: Bedarfsermittlung, Gesamtplankonferenz, Gesamtplan, Teilhabezielvereinbarung, Fristen, Eilfälle
- Leistungen der Pflegeversicherung: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe
- Leistungserbringung aus einer Hand: Ausführung nach dem Lebenslagenmodell
- Regelungen für geeignete Leistungserbringer: Vergütungsvereinbarungen, Prüfungsrecht, Nachweis der Wirksamkeit von Leistungen
- und vieles mehr
Die Darstellung der jeweiligen Änderungen erlaubt es, sich auf die Änderungen einzustellen und in der Beratung kompetente Auskünfte geben zu können.
[Aus: Verlagsinformation]