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Dokumentart(en): Sammelwerksbeitrag Forschungsergebnis Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Bewegungsförderliches Arbeiten durch Betriebliche Gesundheitsförderung - (k)eine Aufgabe für die Gesetzliche Unfallversicherung

Vortrag auf dem 33. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium, 18.-20. März 2024 in Bremen

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Nachhaltigkeit und Teilhabe: ökologisch - ökonomisch - sozial

Autor/in:

Nebe, Katja

Herausgeber/in:

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Quelle:

Berlin: Eigenverlag, 2024, Seite 213-214

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Nebe, Katja

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (in: Reha-Kolloquium 2024) (PDF | 10,6 MB)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Hintergrund und Zielstellung

Bewegungsmangel schadet der Gesundheit. Körperliche Aktivitäten dienen der Erhaltung und Wiederherstellung der physischen und psychosozialen Gesundheit (DGRW, 2009). Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention, auch im Handlungsfeld „Bewegungsgewohnheiten“. In der Lebenswelt Arbeiten verdeutlichen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit (AU) die Folgen von Bewegungsarmut.

Über 25 Prozent aller AU-Tage treten infolge von Muskel- und Skeletterkrankungen auf. Multifaktoriell angelegte Programme zielen darauf, Gruppenaktivitäten zu initiieren und das individuelle Verhalten zu beeinflussen. Aufsuchende Maßnahmen am oder nahe am Arbeitsplatz sind erfolgreicher, zum Beispiel „bewegte Pausen“, bewegungsförderliche Räume zur Förderung von Bewegung und Reduzierung beziehungsweise Unterbrechung langer Sitzzeiten (GKV- Spitzenverband, 2023).

Arbeitgeber integrieren solche Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in ihre Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Kommt es zu Unfällen, stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. Von der Zuständigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) für die Maßnahmen im Rahmen der BGF hängt auch ab, ob und wie die GUV mit ihren Handlungsinstrumenten (vergleiche § 14 SGB VII) die BGF unterstützen kann. Zu untersuchen ist daher, welchen Beitrag die GUV im Rahmen von BGF-Maßnahmen für ein „bewegungsförderliches Arbeitsfeld“ spielt.

Take-Home-Message

Körperlich-sportliche Betätigungen, die arbeitsbedingter Bewegungsarmut entgegenwirken sollen, sind zentraler Teil arbeitsweltbezogener Gesundheitsprävention und damit auch Aufgabe der GUV.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/R...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/NV6432x41

Informationsstand: 26.06.2024