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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A5-2023: Zur Forderung nach Streichung des § 43a SGB XI

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeiträge A: Sozialrecht

Autor/in:

Fuchs, Harry

Herausgeber/in:

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2023, 11 Seiten: PDF

Jahr:

2023

Der Text ist von:
Fuchs, Harry

Den Text gibt es seit:
2023

Ganzen Text lesen (PDF | 245 KB)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Fachbeiträge A - Sozialrecht:

Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.

Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Die Diskussionen um die Abschaffung beziehungsweise Anpassung von § 43a im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird breit bei verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Reha-Landschaft sowie unter den Betroffenen diskutiert. Menschen mit Behinderungen benötigen häufig ergänzend zu ihren Leistungen zur Teilhabe auch Leistungen zur Pflege.

In Abhängigkeit ihres Wohnorts - im eigenen häuslichen Bereich oder in einer besonderen Wohnform - ist dieses unterschiedlich im Elften Sozialgesetzbuch geregelt. Für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen, die mindestens einen Pflegegrad 2 haben, soll die Pflegeleistung von den Mitarbeitenden der Einrichtung erbracht werden. Dafür zahlt die Pflegeversicherung aktuell einen Pauschalbetrag in Höhe von 266 Euro an den Träger der Einrichtung.

Einige sehen in der gesetzlichen Regelung den gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung verhindert. Zugleich sehen sie eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Vergleich zu Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden und einen Anspruch auf Pflegegeld in Abhängigkeit ihres Pflegegrades haben. Einige fordern daher die gänzliche Abschaffung der Regelung, andere eine Anpassung zur Beendigung der Ungleichbehandlung und Berücksichtigung des mit dem Bundesteilhabegesetzes gestärkten Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen.

Der Autor greift in seinem Beitrag die Historie für die Regelung auf und nennt aus seiner Sicht Argumente, unter Bezugnahme auf die Gegenpositionen und weiteren rechtlichen Auswirkungen, die für eine Beibehaltung sprechen.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

DVfRA2305

Informationsstand: 09.05.2023