Hintergrund und Zielstellung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Die Eingliederungshilfe wurde in Teil 2 des SGB IX überführt, wodurch der Hilfebedarf personenzentriert und auf Basis der ICF (§§ 117-118 SGB IX) erhoben werden muss. Die föderale Umsetzung führte zu verschiedenen Interviewverfahren (zum Beispiel BEI\_NRW), die den administrativen Aufwand stark erhöht haben.
Das Instrument WorkWatch ergänzt die Interviewverfahren als standardisiertes Messinstrument und adressiert drei zentrale Konflikte:
a) Keine einheitliche Rechtsanwendung: Die ICF als Grundlage sichert noch keine einheitliche Entscheidungspraxis und damit Rechtsanwendung. Psychometrisch fehlt es an Reliabilität, der Hilfebedarf wird nicht unabhängig vom Bundesland und der beurteilenden Person ergebnisgleich erfasst.
b) Fehlende Operationalisierung von Teilhabe in der ICF: Die Erfassung von Leistung/Performance ist nicht mit Teilhabe gleichzusetzen (Schuntermann, 2018). Für eine psychometrisch valide Hilfebedarfsmessung muss definiert werden, was Teilhabe in Deutschland beinhaltet.
c) Begrenzte Mittel erfordern relationale Bedarfsbemessung: In den USA wurde bereits in den 80er Jahren ein Messinstrument (Thompson et al., 2004) entwickelt, um die Hilfebedarfsbestimmung und die Allokation der Mittel transparent und rechtssicher vorzunehmen. Eine klare Operationalisierung beziehungsweise Standardisierung der Teilhabebedarfe (Validität), gemessen mit einem zuverlässigen Messinstrument (Interraterreliabilität), sorgte für breite gesellschaftliche Akzeptanz. Nur wenn Hilfebedarfe vergleichbar quantifiziert werden, lassen sich Ressourcen bedarfsorientiert beziehungsweise relational zuteilen.
Take-Home-Message
WorkWatch als valides und reliables Messinstrument kann langfristig zu einer evidenzgestützten und fairen Steuerung von Teilhabeleistungen beitragen.