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Dokumentart(en): Buch/Monografie Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: 2. Teilhabeverfahrensbericht 2020

Obertitel:

REHA Entwicklungen: Teilhabeverfahrensbericht

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Quelle:

Frankfurt am Main: Eigenverlag, 2020, 213 Seiten, ISBN: 978-3-943714-27-2

Jahr:

2020

Der Text ist von:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

Den Text gibt es seit:
2020

Online-Publikation anzeigen (PDF | 2 MB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die Bedeutung von Rehabilitation und Teilhabe wächst - die Ausgaben der Rehabilitationsträger für diesen Tätigkeitsbereich steigen seit Jahren kontinuierlich. Über 40 Milliarden Euro wurden im Jahr 2019 für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ausgegeben, finanziert von den Rehabilitationsträgern aus den Beiträgen der Versicherten bzw. aus Steuermitteln.

Erkenntnisse über Entwicklungen in der Rehabilitation lassen sich nicht allein aus monetären Größen gewinnen.

Für den Erfolg dieses Unterstützungsangebotes sind Informationen über den Zugang zu Leistungen ebenso wichtig:
  • Wie arbeitet unser Rehabilitationssystem?
  • Wie viele Anträge auf Leistungen werden gestellt?
  • Wie gestalten sich die Verfahren vom Antrag bis zur Entscheidung?
  • Wie werden die gesetzlichen Regelungen umgesetzt?
  • Wo können wir noch besser werden?
Diesen und weiteren Fragen geht der Teilhabeverfahrensbericht mit seiner Ausrichtung auf das gegliederte Sozialleistungssystem nach. Er soll - so äußerte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in seinem Interview in der BAR Reha-Info im Jahr 2019 seine Erwartungen - als trägerübergreifende Statistik Grundlage für die Beantwortung der Fragen sein, Erkenntnisse liefern und Ansatzpunkte für die Verbesserung des Systems aufzeigen.

Mit den Daten von fast 1.000 Rehabilitationsträgern bietet dieser zweite Teilhabeverfahrensbericht einen aussagekräftigen Gesamtüberblick über das Antrags- und Leistungsgeschehen und gibt Einblicke in die Arbeit der Trägerbereiche und der für Teilhabe und Rehabilitation zuständigen Behörden.

Die BAR hat den Auftrag, die Daten auszuwerten und einen jährlichen Bericht zu veröffentlichen.

Bis zur Veröffentlichung erfordert der Teilhabeverfahrensbericht ein hohes Maß an Zusammenarbeit zwischen der BAR, den Rehabilitationsträgern, ihren Spitzenverbänden, obersten Landesbehörden bzw. Bundesarbeitsgemeinschaften. Hierbei geht es zum Beispiel um die Verständigung in fachlichen Fragen, die Vereinbarung von Vorgehensschritten, das Einhalten von Fristen für die Datenlieferung und um die Beteiligung der Rehabilitationsträger an der Auswertung ihrer Daten.

Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie, die für uns alle die Zusammenarbeit erschwert hat: Die trägerübergreifende Arbeitsgruppensitzung musste umgesteuert werden in ein schriftliches Umlaufverfahren, Sitzungen wurden als Videokonferenzen durchgeführt, zahlreiche Absprachen telefonisch erledigt. Auch die Sitzungen des „Beirat Teilhabeverfahrensbericht“ fanden als Videokonferenzen statt.

Zur Beteiligung der Rehabilitationsträger wurde in 2020 der „Beirat Teilhabeverfahrensbericht“ eingerichtet. Erfreulich ist, dass auch in diesem Gremium alle Trägerbereiche vertreten sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist - da nicht Reha-Träger - als Gast im Beirat tätig. Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden durch die Vorsitzende des Sachverständigenrates Partizipation der BAR eingebracht. Wir können alle eine positive Bilanz ziehen: Auch unter diesen besonderen Bedingungen hat die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert!

Jetzt wird es darum gehen, mit dem Teilhabeverfahrensbericht zu arbeiten, das heißt Erkenntnisse zu gewinnen, Bewertungen vorzunehmen, Schlussfolgerungen zu ziehen und- etwas daraus zu machen. Hier sind die Reha-Träger selbst gefordert, ihre Spitzenorganisationen, ihre obersten Landesbehörden, die Selbstverwalter bei den Sozialversicherungen, die Politik, die Behindertenverbände, die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen.

Uns alle eint die Verantwortung für die Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen. Wir wünschen uns, dass dieser Teilhabeverfahrensbericht die Erwartungen erfüllt und als Steuerungsinstrument eine wertvolle Grundlage zur Weiterentwicklung der Rehabilitation darstellt.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
https://www.bar-frankfurt.de/publikationen/

Referenznummer:

R/NV9978x02

Informationsstand: 11.01.2021