Der Hamburger Senat hat heute den Landesaktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Unter der Federführung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wurde der Hamburger Aktionsplan gemeinsam mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen sowie zahlreichen weiteren Organisationen, Hamburger Behörden und Bezirken diskutiert und erarbeitet, auch unter Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaft behinderter Menschen.
Der Landesaktionsplan enthält ein Bündel von insgesamt
ca. 180 Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Gesundheit, Frauen mit Behinderungen, Zugang zu Informationen und Bewusstseinsbildung. Der Plan ist ein Gemeinschaftsprojekt fast aller Hamburger Behörden (Sozialbehörde, Schulbehörde, Wirtschaftsbehörde, Gesundheitsbehörde, Wissenschaftsbehörde, Personalamt und Senatskanzlei), da der Senat Politik für Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe aller Ressorts betrachtet. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen ein selbstbestimmtes Leben und die Tatsache, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, Teil der Gesellschaft sind.
Konkrete Beispiele:
- Schnellerer Ausbau von barrierefreien U-Bahnhaltestellen.
- Das Hamburger Budget für Arbeit: Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, können dadurch leichter einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.
- Der Senat unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft selbstständig zu leben und am Geschehen in ihrem Stadtteil aktiv teilzunehmen, um Teil ihres Sozialraums zu werden (Ambulantisierungsprogramm).
- Informationsangebote der Stadt Hamburg in leicht verständlicher Sprache: Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen sich ohne fremde Hilfe informieren können.
- Fortbildungsveranstaltungen, um über die
UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Anforderungsprofil in Hamburg zu informieren.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist das siebte Bundesland, das einen entsprechenden Aktionsplan
bzw. Maßnahmenkatalog zur
UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Nach Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist es der vierte Aktionsplan in diesem Jahr, die anderen Bundesländer arbeiten zurzeit an entsprechenden Plänen.
Lediglich zwei Bundesländer werden keine eigenen Aktionspläne vorlegen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden und im Rang eines Bundesgesetzes rechtsverbindlich. Bund und Länder sind verpflichtet, die darin formulierten Gestaltungsaufträge umzusetzen. Sie schafft keine gesonderten Rechte für Menschen mit Behinderungen. Sie konkretisiert vielmehr die international bereits anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und formuliert sie vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Bevormundung.
Die
UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme an unserer Gesellschaft ermöglichen (Inklusion). Barrieren oder Zugangshindernisse sollen beseitigt werden, die dieser gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen. Denn Menschen mit Behinderungen sind per Definition nicht behindert, sondern sie werden von der Gesellschaft häufig behindert.
Nach Angaben des Hamburger Versorgungsamtes aus den Jahren 2009/2010 beträgt der Anteil von behinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung
ca. 13,6 Prozent. In der Realität ist dieser Anteil jedoch deutlich höher. Nicht erfasst sind nämlich diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen. Nicht erfasst ist auch die Gruppe älterer Menschen, die chronische Erkrankungen haben - ohne schwerbehindert zu sein - und in ihrem Alltag auf verschiedene Barrieren stoßen können. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es voraussichtlich immer mehr Menschen mit Behinderungen geben.
[Auszüge aus der Pressemitteilung zum Aktionsplan]