Auf der Fachtagung „Gemeinsam in Vielfalt“ stellte der Landschaftsverband Rheinland (
LVR) seinen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (
BRK) vor. Damit setzt der
LVR die
BRK in seinen Aufgabenfeldern um und leistet einen wichtigen Beitrag, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Auch Roland Borosch vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und der Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention,
Dr. Valentin Aichele, kamen zu der Tagung nach Köln, an der über 200 Gäste teilnahmen.
Kurz nach Inkrafttreten der
BRK in Deutschland 2009 gründete die politische Vertretung des
LVR die „Kommission Inklusion". Für die Umsetzung der
BRK richtete
LVR-Direktorin Ulrike Lubek in ihrem Stab eine Anlauf- und Koordinierungsstelle
BRK ein. Lubek betonte bei der Fachtagung, dass die Umsetzung des Aktionsplanes für den
LVR aber weitaus mehr sei, als nur gesetzliche Verpflichtung: „Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und als öffentlicher Träger psychiatrischer Kliniken ist der
LVR ganz besonders bei der Umsetzung der
BRK gefordert. Aufgrund unseres Selbstverständnisses sind die Ziele und Werte der
BRK dem
LVR ein echtes Anliegen, das wir verbindlich verfolgen werden und deshalb in unserem Steuerungsprozess nachhaltig verankern!“ Hierbei seien unter anderem wichtige Ziele, „dass Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen können. Allen muss bewusst werden, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben. Denn genau darum geht es: um Menschenrechte", so Lubek weiter.
Bei der Entwicklung des Aktionsplans hat der
LVR auf einen partizipativen und dialogorientierten Ansatz Wert gelegt. Das dezernatsübergreifende Projektteam bezog auch die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein. Außerdem wurden an den zahlreichen Projektworkshops Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderung beteiligt. Dorothee Daun, Vorsitzende der
LVR-Kommission Inklusion, bewertete dies als besonders erkenntnisreich für die Arbeit: „Durch die Beteiligung behinderter Menschen konnte wertvolles, zielgruppenspezifisches Erfahrungswissen vermittelt werden. So wurden die vielfältigsten, unüberwindbaren Hürden deutlich, die für Nichtbetroffene oft kaum wahrnehmbar sind. Das war für unsere Arbeit von großem Wert!"
Der
LVR-Aktionsplan versteht sich im Sinne eines
BRK-Mainstreamings, das möglichst konkret die menschenrechtlichen Aufgaben und Anliegen der
BRK für die Aufgabengebiete des
LVR erschließt, damit diese systematisch bearbeitet werden können.