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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung / Fachliche Weisungen Reha § 124 SGB III

Gültig ab: 01.08.2024 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB III - Arbeitsförderung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle:

Nürnberg: Eigenverlag, PDF, 2024, 7 Seiten

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesagentur für Arbeit (BA)

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Eigenverlag, PDF

Den Text gibt es seit:
2024

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

SGB III | Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben: Übergangs- und Ausbildungsgeld

Gültig ab: 01.08.2024 - Gültigkeit bis: fortlaufend

Änderungshistorie

Aktualisierung zum 01.08.2024

  • Die Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes wurden aufgrund des Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 249) ab 01.08.2024 angepasst.

Aktualisierung zum 01.08.2022

  • Die Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes wurden aufgrund des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) vom 15.07.2022 (BGBl. I S. 1150) ab 01.08.2022 angepasst.

Aktualisierung zum 01.01.2022

  • Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387) redaktionell angepasst.

Aktualisierung zum 01.08.2019

  • Neufassung aufgrund des zum 01.08.2019 in Kraft tretenden Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes und Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG). Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Streichung der Unterstützten Beschäftigung im § 124 SGB III (neu beim § 123 SGB III)
• Die Bedarfssätze werden neu strukturiert und reduziert. Es gibt nur noch 3 Bedarfsvarianten.

Aktualisierung am 20.12.2017

  • Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen des zum 01.01.2018 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetzes redaktionell angepasst.

Wo bekommen Sie den Text?

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weisungssammlungen nach Rechtsnormen
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/...

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Referenznummer:

R/NV8610x115

Informationsstand: 28.08.2024