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Dokumentart(en): Graue Literatur Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Beitrag A21-2012: Grundsicherung für Arbeitssuchende - Anspruchsausschluss für Auszubildende - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung

Anmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2011 - L 2 AS 438/11 B ER

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Beiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht, Forum A: Leistungen zur Teilhabe und Prävention

Autor/in:

Beetz, Claudia

Herausgeber/in:

Gagel, Alexander; Schian, Hans-Martin; Welti, Felix [u. a.]

Quelle:

Heidelberg: Eigenverlag, 2012, 7 Seiten

Jahr:

2012

Der Text ist von:
Beetz, Claudia

Den Text gibt es seit:
2012

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Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Allgemeine Einführung zu Forum A:

Thematisch ist das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht in vier Einzelforen untergliedert (Forum A, B, C und D).

In Forum A werden rechtliche Fragen zum SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht behandelt. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.

Diskussionsgegenstand:

Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt im einstweiligen Rechtsschutz vom 6. Dezember 2011. Umstritten war, ob behinderte Menschen, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder einer Ausbildung in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen teilnehmen, neben dem Anspruch auf Ausbildungsgeld nach dem SGB III auch Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben, um trotz Unterbringung in einem Internat während der Ausbildung eine Wohnung an ihrem Heimatort halten zu können. Das Landessozialgericht bejahte dies.

Die Autorin begrüßt die Entscheidung, die sich in eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen der Gerichte in zweiter Instanz einreihe. Nach Ansicht der Autorin können Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II und auf Ausbildungsgeld nach dem SGB III grundsätzlich nebeneinander bestehen. Dies ergebe sich nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei diesen Leistungen um Eingliederungsleistungen handele.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de - das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
https://www.reha-recht.de

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Schlagworte:

ICF-bezogene Informationen im ICF-Lotsen:

Referenznummer:

DVfRA1221

Informationsstand: 18.09.2012