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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Schule - und dann?

Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung

Bibliographische Angaben

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)

Quelle:

Werkstatt:Dialog, 2011, 27(02), Seite 34-38, Frankfurt am Main: Eigenverlag, ISSN: 1864-2993

Jahr:

2011

Der Text ist von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM)

Der Text steht in der Zeitschrift:
Werkstatt:Dialog, 27(02), Seite 34-38

Den Text gibt es seit:
2011

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu der Werkstatt. Sie gelten gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 in Verbindung mit § 45 Sozialgesetzbuch XII als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Dieser Rechtsstatus führt dazu, dass Beschäftigte im Arbeitsbereich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach § 41 Sozialgesetzbuch XII haben können.

In den vergangenen Monaten erreichten die BAG:WfbM immer wieder Meldungen, wonach die Sozialleistungsträger Teilnehmern aus dem Eingangsverfahren oder dem Berufsbildungsbereich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung strikt verweigern. Sie verweisen vielmehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und in Einzelfällen immer noch auf SGB II-Leistungen. Sie unterstellen, dass Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einen anderen rentenrechtlichen Status besitzen als Beschäftigte im Arbeitsbereich.

Um die Frage der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung bei Abgängern der Förderschulen fundiert beantworten zu können, müssen Ergebnisse von Praktika, Arbeitserprobungen und Berichte der Berufsschulen/Werkstufen herangezogen werden. Für die Schulabgänger ist es daher unabdingbar, möglichst früh ihre Chancen auf eine Erwerbstätigkeit zu testen. Hierzu ist ein berufliches Orientierungsverfahren notwendig. Außerdem ist eine Vernetzung und Koordinierung der Akteure der beruflichen Rehabilitation, wie Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Kultusverwaltung, Integrationsfachdienst, Werkstatt, unabdingbar.

Wo bekommen Sie den Text?

Werkstatt:Dialog
https://www.bagwfbm.de/wdg

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/ZS0117/8783

Informationsstand: 29.06.2011