Der vorliegende Kennzahlenbericht untersucht wesentliche Aspekte des Eingliederungshilfegeschehens im Berichtsjahr 2022, in dem die Folgen der Corona-Pandemie auf die Praxis der Eingliederungshilfe weitestgehend überwunden wurden. „Nachholeffekte“ bei der Nachfrage nach bestimmten Leistungen, vor allem im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben, zeigen die zunehmende Normalisierung in den Abläufen der Eingliederungshilfe für leistungsberechtigte Personen.
Daneben ist das Jahr 2022 nach wie vor von der Umsetzung der Anfang 2020 in Kraft getretenen dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) geprägt. Die in den Landesrahmenverträgen (§ 131
SGB IX) neu vereinbarten allgemeinen Regelungen der EGH-Leistungen sind in Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen (§ 125
SGB IX) mit den Leistungserbringern in zum Teil aufwändigen Verfahren umzusetzen.
Weil die Vereinbarungen bisher nicht mit allen Leistungserbringern verhandelt und beschlossen worden sind, gelten in den meisten Bundesländern Übergangsvereinbarungen mit mehrjährigen Laufzeiten. Damit sind zum Beispiel pauschale Vergütungen verbunden, die den gemeldeten Ausgaben für Fachleistungen im Kennzahlenverglich zugrunde liegen.
Die personenzentrierte Neuausrichtung der Eingliederungshilfe zeigt sich in einer personenzentrierten Leistungs- und Finanzierungssystematik, die entsprechend angepasste Datenstrukturen in den Fachverfahren der Leistungsträger erfordert. Diese Fachverfahren sind eine unerlässliche Datenquelle für den Kennzahlenvergleich. Weil dieser Umsetzungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, stellen sich Datenlage und Datenqualität der teilnehmenden Träger unterschiedlich dar. Der im gemeinsamen Austausch vorgenommenen Plausibilisierung der Daten kommt deshalb gegenwärtig eine besonders wichtige Rolle zu.
[Aus: Information der Herausgebenden]