Der Artikel thematisiert die Schwierigkeiten für übergewichtige Menschen mit Behinderungen, geeignete Hilfsmittel zu finden um sich in Alltag und Beruf zurechtzufinden. Im Falle Anke K.s benötigte die stark bewegungsbeeinträchtigte Frau ein an ihre Körpermaße angepasstes behindertengerechtes Auto und einen geeigneten Elektrorollstuhl, um zur täglichen Arbeit zu fahren. 2006 beantragte sie die Fahrzeuge beim zuständigen Kostenträger. Dieser entschied sich ein günstigeres Angebot wahrzunehmen als den von Anke K. eingereichten Kostenvoranschlag einer anderen Firma.
Nach einer Weile stellte sich heraus, dass diese Firma den Spezialumbau von Auto und Rollstuhl nicht durchführen konnte. Zwei Jahre später nach etlichen Ausbesserungsversuchen, schätzungsweise 80.000 Euro Umbaukosten und immer noch fehlenden Ergebnissen beschwerte sich Familie K. beim Kostenträger. Die darauffolgende Begutachtung durch den
TÜV hatte zur Folge, dass sowohl Elektrorollstuhl als auch Auto als untauglich befunden und die Unfähigkeit des Autoumbauers offensichtlich wurde.
Der Kostenträger hatte im Jahr 2010 ein Einsehen und wandte sich an eine andere Firma, die aufgrund der entstandenen Mängel ein komplett neues Angebot für die Umrüstung inklusive eines ganz neuen Elektrorollstuhl machen musste. Im September desselben Jahres wurde der Umbau endlich freigegeben und die Firma konnte durch ihre individuell angepassten Lösungen wie zum Beispiel einen maßangefertigten Elektrorollstuhl überzeugen.
Vier Jahre, nachdem Anke K. den Antrag gestellt hatte, bekam sie im Dezember 2010 endlich die auf sie zugeschnittenen Fahrzeuge.
Das Beispiel zeigt, dass der Qualitätsunterschied zwischen den Anbietern sehr groß sein kann und dass ein günstiges Angebot durchaus zu einem teureren Spaß werden kann, so der Autor.