Beschreibung / Inhalte
Das Projekt untersucht die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen und die damit verbundene Ausgleichsabgabe aus Sicht der Betriebe. Noch immer erfüllen viele Betriebe nicht die Vorgabe, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderungen zu besetzen. Mit Hilfe der
IAB-Stellenerhebung erfasst dieses Projekt aus betrieblicher Sicht Gründe für die nicht ausreichende Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Zudem untersucht das Projekt, wie Betriebe die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen einschätzen und welche Erfahrungen sie damit bisher gemacht haben. Die Befragungsdaten werden um Auswertungen von administrativen Daten ergänzt, wie der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM), dem Betriebs-Historik-Panel und den Integrierten Erwerbsbiografien. Dabei werden die im Gesetz definierten betrieblichen Schwellenwerte für die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen in den Blick genommen: So müssen beispielsweise Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen eine Person mit Schwerbehinderungen beschäftigen, Betriebe mit mehr als 40 Arbeitsplätzen zwei Personen mit Schwerbehinderungen. Es wird analysiert, ob Betriebe oberhalb der Schwellenwerte tatsächlich mehr Personen mit Schwerbehinderungen beschäftigten und ob manche Betriebe unterhalb der Schwellenwerte bleiben und ihre Beschäftigtenstruktur entsprechend anpassen, um die Ausgleichsabgabe
bzw. einen Anstieg der Ausgleichsabgabe zu vermeiden.
Projektbeschreibung bearbeitet.
Beginn:
01.01.2020
Abschluss:
31.12.2025
Kostenträger:
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
ICF-Bezug des Projekts:
- Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.