Betrifft folgende Drucksache:
- 21.02.2025 BT-Drucksache 20/15008 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort Nr. 79)
Aus dem Inhalt:
Schriftliche Frage der Abgeordneten Susanne Ferschl (Gruppe Die Linke):
Wie lange ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitraum von der Genehmigung einer beruflichen Rehabilitation bis zum Antritt derselben, und wie lange ist der durchschnittliche Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung (Zahlen für beide Teilfragen bitte nach ambulanten und stationären Maßnahmen differenzieren und für die letzten fünf Jahre ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 18. Februar 2025:
Zur Frage der beruflichen Rehabilitation:
Die Rentenversicherung konnte aufgrund der Kürze der Zeit keine nach stationären und ambulanten Maßnahmen differenzierende Daten zum Antritt einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme vorlegen; der Bundesagentur für Arbeit liegt keine Differenzierung vor. Die Zahlen beziehen sich auf alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (bei der Rentenversicherung ohne KfZ-Hilfen).
Die durchschnittliche Dauer zwischen Beginn des Rehabilitationsverfahrens und Beginn der ersten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit lag zuletzt bei 102 Tagen. Sie hat sich in den vergangenen fünf Jahren nicht wesentlich verändert und bewegte sich zwischen 101 und 105 Tagen. Bei der Rentenversicherung lag die durchschnittliche Dauer zuletzt bei 42 Tagen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung kann kein Antrittszeitraum ermittelt werden, da es aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes keine Anträge für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen gibt.
Die vorliegenden Daten im Einzelnen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
(Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle kann hier nicht abgebildet werden. Zur Tabelle gelangen Sie über den Link zur Online-Publikation.)
Zur Frage der Anschlussheilbehandlung:
Der Unfallversicherung liegen keine statistischen Daten zum durchschnittlichen Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung vor. In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keine klassische „Anschlussheilbehandlung“, da die Abfolge der Rehabilitationsmaßnahmen so geplant wird, dass sie nahtlos ineinandergreifen.
Bei der Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zeitraum von der Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Anschlussheilbehandlung zuletzt bei 19 Tagen. Die Daten im Einzelnen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
(Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle kann hier nicht abgebildet werden. Zur Tabelle gelangen Sie über den Link zur Online-Publikation.)
Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung liegen der Bundesregierung entsprechende Daten nicht vor.
Anmerkung der Redaktion:
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.