Betrifft folgende Drucksache:
- 21.02.2025 BT-Drucksache 20/15008 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort Nr. 85)
Aus dem Inhalt:
Schriftliche Frage der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Wird von Seiten der Bundesregierung das Post Vac-Syndrom als Krankheit anerkannt, und welche Hilfen werden seitens der Bundesregierung für Post Vac-erkrankte Bundeswehrsoldaten zur Verfügung gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 17. Februar 2025:
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nach einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-COVID ähnliche Symptome aufweisen, ist in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, geregelt (vgl. www.g-ba.de/downloads/62-492-3451/LongCOV-RL_2023-12-21_iK-2024-05-09.pdf).
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 der Abgeordneten Jessica Tatti (Gruppe BSW) auf Bundestagsdrucksache 20/11712, S. 102) wird verwiesen.
Erkrankte Soldatinnen und Soldaten mit einem Verdacht auf das sogenannte „Post-Vac-Syndrom“ werden umfassend durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr versorgt. Derzeit erweist sich die fachärztliche Abklärung (zum Beispiel Innere Medizin, Neurologie) über einen koordinierenden Truppenarzt als zielführend. Dabei stehen die Ambulanzen der Bundeswehrkrankenhäuser und Facharztzentren mit ihrer Expertise auch zu diesem Diagnosekomplex zur Verfügung. Die Behandlung erfolgt im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Anmerkung der Redaktion:
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.