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Dokumentart(en): Graue Literatur Drucksache Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Resümee und Ausblick nach fünf Jahren Behindertengleichstellungsgesetz

Obertitel:

Vorgang - Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Deutscher Bundestag und Bundesrat

Quelle:

Berlin: Heenemann, 2007, ISSN: 0722-8333

Jahr:

2007

Der Text ist von:
Deutscher Bundestag und Bundesrat

Der Text ist in diesem Verlag erschienen:
Heenemann

Den Text gibt es seit:
2007

Online-Publikation anzeigen (zum gesamten Vorgang, Permalink-ID: 7228)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Betrifft folgende Drucksachen:

  • 04.04.2007 BT-Drucksache 16/4981 (Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE)
  • 23.04.2007 BT-Drucksache 16/5092 (Antwort Bundesregierung)

Hintergrund der Kleinen Anfrage:
Am 1. Mai 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) in Kraft. Benachteiligungsverbot und Schaffung von Barrierefreiheit für Menschen mit Körperbehinderung sowie mit Sinnes- oder Lernbehinderung sind zentrale Elemente dieses Gesetzes - teilweise konkretisiert in Verordnungen über barrierefreie Dokumente, Informationstechnik und Kommunikation. Im BGG wird erstmalig eine besondere Diskriminierungssituation für Frauen und Mädchen mit Behinderungen festgestellt und daraus ein besonderer Förderbedarf abgeleitet. Da Regelungen in den Bereichen Bauwesen und Verkehr der Länderhoheit unterliegen, waren die Bundesländer aufgefordert, entsprechend dem BGG eigene Landesgleichstellungsgesetze (LGG) zu verabschieden. Beim BGG handelt es sich um kein Sozialrechtsgesetz, sondern um ein Bürgerrechtsgesetz.

Zur besseren Durchsetzung des Anspruchs auf Barrierefreiheit wurde in § 13 BGG das Verbandsklagerecht geregelt sowie das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt: eine Möglichkeit für anerkannte Behindertenverbände, mit privaten/gewerblichen Unternehmen Verträge zur Schaffung von Barrierefreiheit zu schließen. Ein Verband kann allerdings nur auf Feststellung eines Verstoßes und anschließend auf zukünftige Unterlassung klagen. Die barrierefreie Gestaltung eines bestehenden Zustandes ist nicht einklagbar. Gemäß dem Zielvereinbarungsregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden seit Inkrafttreten des BGG 2002 lediglich zehn Zielvereinbarungen geschlossen. Es stellt sich daher die Frage der Praxistauglichkeit dieser gesetzlichen Regelungen.

Anmerkung der Redaktion:

Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates seit dem 14. Dezember 1976 zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.

Wo bekommen Sie den Text?

Deutscher Bundestag
DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien
https://dip.bundestag.de/

Referenznummer:

BTDRS7228

Informationsstand: 08.01.2025