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Dokumentart(en): Graue Literatur Praxishilfe/Ratgeber Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

Richtlinie

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

LVR-Inklusionsamt

Quelle:

Köln: Eigenverlag, 2025, Stand: März 2025, 11 Seiten

Jahr:

2025

Der Text ist von:
LVR-Inklusionsamt

Den Text gibt es seit:
2025

Online-Publikation anzeigen (PDF | 295 KB)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018 sowie des Teilhabestärkungsgesetzes vom 09.06.2021 werden die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Teilen neu gefasst.

Der Landschaftsverband Rheinland bündelt mit dem LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion gesetzliche und freiwillige Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dem zentralen Gedanken des SGB IX wird durch die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes sowie die Bereitstellung personenzentrierter Leistungen und qualifizierter Beratung für betroffene Menschen und deren Arbeitgeberinnen Rechnung getragen.

Das LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion wird gemeinsam vom Träger der Eingliederungshilfe (EGH) und dem Inklusionsamt durchgeführt und finanziert. Doppelstrukturen in den beiden Dezernaten sollen durch das gemeinsame Programm vermieden werden. Das LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion besteht aus zwei Teilen. Die Leistungen der beiden Teile sind partiell kombinierbar und sollen gegenüber den Leistungsberechtigten und den Arbeitgeberinnen aus einer Hand erbracht werden.

In Teil I (allgemeine Budgetleistungen) sind die Budgetleistungen nach §§ 61, 61a SGB IX für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung enthalten und werden auf Basis des rechtlichen Anspruches als Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung oder bei entsprechenden Fördervoraussetzungen analog freiwillig geleistet. Die positiven Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Übergang 500 Plus werden vollständig übernommen. In allen Konstellationen erfolgt die Auszahlung des Lohnkostenzuschusses an Arbeitgeberinnen ebenso wie die Beauftragungen an die Integrationsfachdienste (IFD) einheitlich aus der Hand des Inklusionsamtes.

In Teil II (besondere Budgetleistungen) sind die besonderen freiwilligen Leistungen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen als Fortsetzung des Programms aktion5 enthalten. Schwerpunkt des Programms ist die Förderung von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder anderen Leistungsanbietern (ALa), von schwerbehinderten Schüler*innen sowie von Menschen mit seelischer Behinderung beim Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzten Förderprogramme „aktion5“ (2008-2017) und „Übergang 500 plus - mit dem LVR-Kombilohn“ (2011–2017) werden mit den nachstehenden Richtlinien des LVR-Budgets für Arbeit - Aktion Inklusion inhaltlich fortgesetzt.

[Aus: Information der Herausgebenden]

Wo bekommen Sie den Text?

Landschaftsverband Rheinland (LVR)
LVR-Inklusionsamt
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/berdasdezernat/pub...

Referenznummer:

R/NV0966

Informationsstand: 17.09.2025