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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Änderung von § 51 Nr. 6 SGG und die Zuständigkeit der Sozialgerichte für das gesamte Soziale Entschädigungsrecht

Was ist neu in der Teilhabe?

Autor/in:

Hecker, Dorothee

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb), 2024, 71(10), Seite 577-581, München: Schmidt, ISSN: 1864-8029

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Hecker, Dorothee

Der Text steht in der Zeitschrift:
Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb), 71(10), Seite 577-581

Den Text gibt es seit:
2024

Original-Abstract anzeigen (DOI: 10.37307/j.1864-8029.2024.10.05)

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Bis zum 31.12.2023 war der Rechtsweg für versorgungsrechtliche Streitigkeiten aufgeteilt: Das Hauptaugenmerk der Sozialgerichte lag auf der wirtschaftlichen Versorgung von Personen mit Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht; wesentliche Teile der Rehabilitation waren der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen.

Aufgrund der einheitlichen Rechtswegzuweisung durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts besteht nunmehr eine alleinige Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit auch für alle Teilhabeleistungen der Sozialen Entschädigung, deren Grundzüge dieser Beitrag beleuchten soll.

Wo bekommen Sie den Text?

Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb)
https://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/archiv.html

Referenznummer:

R/ZA0061/0119

Informationsstand: 19.11.2024