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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: Aktuelles Urteil: Öffentlichkeitsgebot bei Wahlen

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.

Quelle:

ZB Behinderung & Beruf - ZB Digitalmagazin, 2024, (04), Köln: Eigenverlag

Jahr:

2024

Der Text ist von:
BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.

Der Text steht in der Zeitschrift:
ZB Behinderung & Beruf - ZB Digitalmagazin, (04)

Den Text gibt es seit:
2024

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Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.2024; 2 TaBV 44/23

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb unwirksam ist, wenn der Wahlvorstand nicht rechtzeitig über Zeit und Ort der Auszählung der schriftlich abgegebenen Stimmen informiert. Damit wird das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl verletzt.

Worum geht es?
In diesem Fall klagten mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer gegen die Gültigkeit der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung und der Stellvertreter. Die Wahl fand im Oktober 2022 schriftlich statt, und die Stimmabgabe wurde zwar an einem öffentlichen Ort ausgezählt, aber ohne rechtzeitig Ort und Zeit für das Öffnen der Freiumschläge und die Prüfung der Wahlunterlagen bekanntzugeben. Diese Handlungen fanden im hinteren Bereich des Auszählungsraums statt, der für die Öffentlichkeit nicht einsehbar war.

Die Antragsteller sahen hierin einen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot der Wahl. Sie argumentierten, dass die ordnungsgemäße Erfassung der Stimmabgaben nicht kontrollierbar gewesen sei. Das Arbeitsgericht Hannover erklärte die Wahl wegen Verletzung dieses Öffentlichkeitsgrundsatzes für unwirksam, und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte diese Entscheidung.

Wo bekommen Sie den Text?

ZB Behinderung und Beruf / ZB Digitalmagazin
Seit Ausgabe 1/2023 erscheint das Magazin „ZB Behinderung und Beruf“ ausschließlich digital.
https://www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/archiv/

Referenznummer:

R/ZS0055/0388

Informationsstand: 04.07.2025