Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber - kurz EAA - verstehen sich als Brückenbauer in der Arbeitgeberberatung. Das erste Netzwerktreffen der Integrations- und Inklusionsämter für die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA fand Mitte November in Leipzig statt. Da Leipzig mit 427 sogar mehr Brücken als Venedig hat, genau das richtige Pflaster für die rund 230 Teilnehmenden, um voneinander zu lernen und neue Brücken zu bauen.
In der komplexen deutschen Förderlandschaft für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es seit 2022 einen neuen Protagonisten. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 9. Juni 2021 hat der Gesetzgeber den Integrations- und Inklusionsämtern als neue Aufgabe der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung und Organisation von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ aufgetragen.
Die Aufgaben der EAA sind dabei eindeutig definiert: Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Das Angebot soll besonders niedrigschwellig sein und sich an Arbeitgeber in kleinen und mittelständischen Betrieben richten. Dabei übernehmen die EAA auch eine Lotsenfunktion in der Arbeitgeberberatung.
Um als Lotse positiv bei den Arbeitgebern wahrgenommen zu werden, benötigen die Fachberaterinnen und Fachberater ein funktionierendes und tragfähiges Netzwerk. Denn je nach Arbeitgeberanfrage kommen die zahlreichen weiteren Protagonisten ins Spiel: die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Integrations- und Inklusionsämter, der Integrationsfachdienst, und viele mehr.
Die Verbandsdirektorin des Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) Christin Wölk weist in diesem Zusammenhang auf eine klare Aufgabenverteilung hin: „Für die EAA ist es wichtig zu wissen, wo sie Türöffner sind und an welcher Stelle sie den Fall auch wieder abgeben. Es muss geklärt sein, wo die einzelnen Netzwerkpartner ihren Tanzbereich haben.“