Gesetz
BFSG Inhaltsübersicht:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - (Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 BGBl. I S. 2970)
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zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 13. Oktober 2023 (BGBl. I. Nr. 217).
Eingangsformel 1):
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).
Abschnitt 1:
Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2:
Anforderungen an die Barrierefreiheit
§ 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
§ 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
§ 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
§ 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
Abschnitt 3:
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 6 Pflichten des Herstellers
§ 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 8 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 11 Pflichten des Händlers
§ 12 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
§ 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
§ 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4:
Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
§ 16 Grundlegende Veränderungen
§ 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5:
CE-Kennzeichnung
§ 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
§ 19 CE-Kennzeichnung
Abschnitt 6:
Marktüberwachung von Produkten
§ 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
§ 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
§ 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 25 Unterstützungsverpflichtung
§ 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
§ 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
Abschnitt 7:
Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
§ 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
§ 31 Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8:
Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
§ 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
§ 33 Rechtsbehelfe
§ 34 Schlichtung
Abschnitt 9:
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
§ 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 10:
Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
§ 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 37 Bußgeldvorschriften
§ 38 Übergangsbestimmungen
Anlage 1 (zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
Anlage 2 (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte
Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung
Hinweis:
Eine Gesamtausgabe des BFSG zum Download im PDF- und HTML-Format finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html
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Referenznummer:
R/RBFSG00