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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Was sind eigentlich die Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen?

Autor/in:

Aligbe, Patrick

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

BPUVZ - Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung, 2014, 126. Jahrgang (Heft 10), Seite 450-455, Berlin: Schmidt, ISSN: 2193-3294

Jahr:

2014

Der Text ist von:
Aligbe, Patrick

Der Text steht in der Zeitschrift:
BPUVZ - Zeitschrift für betriebliche Prävention und Unfallversicherung, 126. Jahrgang (Heft 10), Seite 450-455

Den Text gibt es seit:
2014

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Was sind eigentlich die Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen?

Ausgelöst durch die novellierte Fassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), welche im neuen Format am 31.10.2013 in Kraft getreten ist, werden auch die Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen neu diskutiert. Vielfach wurde in der Vergangenheit allein das Bestehen eines „DGUV-Grundsatzes“ (zum Beispiel „G25“ Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) als Rechtsgrundlage zur Durchführung entsprechender ärztlicher Untersuchungen herangezogen. Gleiches galt für bestehende Eignungsvorbehalte.

Ignoriert wurde dabei, dass es für ärztliche Untersuchungen, welche durch die Unfallversicherungsträger oder die Arbeitgeber den Beschäftigten verpflichtend auferlegt werden, bereichsspezifischer Regelungen bedarf. Erschwert werden die Diskussionen auch dadurch, dass zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Bezug auf routinemäßige Eignungsuntersuchungen unterschiedliche Meinungen existieren.

Wo bekommen Sie den Text?

Betriebliche Prävention (vormals BPUVZ, die BG)
https://www.beprdigital.de/archiv.html

Referenznummer:

R/ZS0156/0010

Informationsstand: 17.11.2014