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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Für welche Personen gilt das Arbeitsschutzgesetz überhaupt?

Autor/in:

Aligbe, Patrick

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

Betriebliche Prävention, 2019, 131. Jahrgang (Heft 07/08), Seite 306-311, Berlin: Schmidt, ISSN: 2365-7626, eISSN: 2365-7634

Jahr:

2019

Der Text ist von:
Aligbe, Patrick

Der Text steht in der Zeitschrift:
Betriebliche Prävention, 131. Jahrgang (Heft 07/08), Seite 306-311

Den Text gibt es seit:
2019

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

In der Praxis taucht oftmals die Fragestellung auf, für welche Personen das Arbeitsschutzgesetz überhaupt gilt. So sind sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber teilweise unsicher, ob zum Beispiel Praktikantinnen und Praktikanten oder Volontärinnen und Volontäre unter den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes fallen.

Diese Überlegung erfolgt auch oft vor dem Hintergrund der Kostentragung für bestimmte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (zum Beispiel, ob eine Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV veranlasst werden muss). Die diesbezügliche Fragestellung wird im Recht unter dem Aspekt des „persönlichen Anwendungsbereiches“ thematisiert.

Wo bekommen Sie den Text?

Betriebliche Prävention (vormals BPUVZ, die BG)
https://www.beprdigital.de/archiv.html

Referenznummer:

R/ZS0156/0229

Informationsstand: 30.08.2019