Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge E beschäftigen sich mit rechtlichen Fragen der Träger und Anbieter sozialer Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation im Verhältnis zu Leistungsträgern, anderen öffentlichen Stellen oder untereinander. Besonders wird das Leistungserbringungsrecht in den Blick genommen. Ebenso werden mit diesen Bereichen zusammenhängende Fragen des Verbraucherschutzes aufgegriffen. Inhalte sind unter anderem Störungen bei Vertragsverhandlungen (Schiedsstellenverfahren), Abrechnung von Leistungen, Auswirkungen von Qualitätsanforderungen und das Heimrecht. Über Fragen zu Ansprüchen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können Sie sich in Forum A informieren.
Mit dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) vom 17. April 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen erlassen, um diesbezügliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen und somit das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarkts zu fördern.
Die Europäische Richtlinie wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021 in umgesetzt. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, um in einem vierteiligen Beitrag den European Accessibility Act (
EAA) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (
BFSG) vorzustellen und zu besprechen.
In Teil III des Beitrags stellen sie das Instrument der Marktüberwachung vor und zeigen die Barrierefreiheitsanforderungen anderer Rechtsakte der Europäischen Union auf.