Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
In diesem Beitrag setzt sich der Autor mit dem Thema der digitalen Barrierefreiheit und ihrer rechtlichen Grundlagen auseinander. Er geht zunächst auf den Begriff der Barrierefreiheit ein und betont, dass diese sich nicht nur, wie häufig noch angenommen, auf das Überwinden physischer Barrieren beziehe, sondern gerade auch die Nutzung von technischen Geräten und Systemen der Informationsbearbeitung einschließe.
Anschließend gibt der Autor einen Überblick über die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die sowohl auf nationaler, als auch auf supranationaler und Völkerrechtsebene verankert sind. Zentral sind neben dem § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (
BGG), nach dem die Träger öffentlicher Gewalt unter anderem zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetauftritte und -angebote verpflichtet werden, die Landesgleichstellungsgesetze. Diese seien jedoch aufgrund der europäischen Richtlinie 2016/2102 zu überarbeiten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des
BGG wurde von der Bundesregierung bereits beschlossen.