Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge B beschäftigen sich mit der Schnittstelle zwischen Sozial- und Arbeitsrecht und greifen zum Beispiel Fragen zum Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung nach § 81
SGB IX und zur Vermeidung von Diskriminierung auf. Schwerpunkt ist zudem das betriebliche Eingliederungsmanagement in Unternehmen gemäß § 84 Absatz 2
SGB IX im Sinne eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Der Autor beschäftigt sich in diesem zweiteiligen Beitrag mit den Zugangsmöglichkeiten blinder Menschen zum Schöffenamt oder zum Richterberuf in der Strafgerichtsbarkeit. Im Fokus steht dabei eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, bei der es um die Frage ging, ob es vor dem Hintergrund der
EU-Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie (RL 2000/78/
EG) gerechtfertigt oder diskriminierend sei, dass einer blinden Schöffin die Teilnahme an Hauptverhandlungen in Strafverfahren versagt wurde, weil sie die dafür erforderlichen beruflichen Anforderungen nicht erfülle.
In Teil II des Beitrags untersucht der Autor die Auswirkungen der Entscheidung auf die deutsche Rechtslage bezüglich der Einbeziehung blinder Richterinnen, Richter sowie Schöffinnen und Schöffen in Strafverfahren. Dazu wirft er einen kritischen Blick auf grundlegende Entscheidungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Bundesverfassungsgerichts und prüft anschließend die Übertragbarkeit der EuGH-Entscheidung auf die deutsche Rechtslage.