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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Optionskommunen nach § 6a SGB II

Autor/in:

Luthe, Ernst-Wilhelm

Herausgeber/in:

Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Soziales

Quelle:

Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF), 2011, 63(01), Seite 1-4, Hannover: Boorberg, ISSN: 0342-3379

Jahr:

2011

Der Text ist von:
Luthe, Ernst-Wilhelm

Der Text steht in der Zeitschrift:
Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF), 63(01), Seite 1-4

Den Text gibt es seit:
2011

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Die verfassungsrechtliche Grundlage des Artikels 91e Absatz 2 GG ermöglicht den Weg in die Optionskommune, sofern der Bund dies zulasse und nicht zu viele Kommunen als Träger der Grundsicherung auftreten. Denn die Optionskommune soll nicht der Regelfall sein, erläutert Luthe. In Ihrer Eigenschaft als eigenständiger Leistungsträger nach den §§ 12 in Verbindung mit 19a Absatz 2 Satz 2 SGB I obliegen diesen Kommunen die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit, § 6b Absatz 1 SGB II - und damit auch die Pflicht besondere Einrichtungen zur Leistungserfüllung zu unterhalten.

Insgesamt könnten 41 Kommunen neu zugelassen werden, die sich einer Eignungsprüfung zu unterziehen haben. Die bereits bestehenden Optionskommunen könnten ihre Aufgaben weiterhin ausüben. Hier sieht der Autor eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung, denn die neue Kommune muss sich einer Eignungsprüfung unterziehen, während die bestehenden Optionskommunen keinerlei Erfolgsnachweise zu erbringen haben.

Das Argument der bestehenden Organisationsstrukturen sei dazu nicht ausreichend, meint Luthe. In letzter Konsequenz sieht er aber die Regelungen zur Prüfung und Zulassungsentscheidung über eine Optionskommune ausreichend bestimmt im Sinne des Artikels 80 GG, zudem durfte der Verordnungsgeber auch eine Ermessensregelung wählen, um über diese Frage zu entscheiden, wie in § 1 der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung geschehen.

Nachdem er die verfassungsrechtlichen Probleme besprochen hat, erläutert Luthe weiterhin sehr detailliert das Zulassungsverfahren und die einzelnen Zulassungsvoraussetzungen. Hierbei spielt die Pflicht zur Übernahme von Personal ebenso eine Rolle wie die verpflichtende Zielvereinbarung - die sich an den Kennzahlen der Rechtsverordnung nach § 48a Absatz 2 SGB II orientiere.

[Zusammenfassung von Ass. jur. Jens Ascherl]

Wo bekommen Sie den Text?

Zeitschrift für das Fürsorgewesen (ZfF)
https://www.beck-shop.de/zeitschrift-fuersorgewesen-zff/prod...

Referenznummer:

R/ZA4590

Informationsstand: 24.03.2011