Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (
LTA-Projekt) können Personen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen bei einer beruflichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert und unterstützt werden. Dabei ist die Bundesagentur für Arbeit (
BA) für diejenigen Personen zuständig, die weniger als 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben. Im Rahmen der vorliegenden Studie wird die Gruppe der Personen, die als Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine berufliche Wiedereingliederung bei der
BA anstreben, detailliert beschrieben.
Die deskriptiven Analysen bieten eine Untersuchung der Populationsstruktur und eine Prozessübersicht. Sie umfassen den Zeitraum einer Anerkennung als Rehabilitand oder Rehabilitandin zwischen den Jahren 2010 und 2015, sodass Zeitreihen von sechs Jahren dargestellt werden können.
Seit 2010 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg in den Antragszahlen beobachten. Etwa 80 Prozent der Personen werden im Rahmen dessen als Rehabilitanden und Rehabilitandinnen anerkannt. Dabei zeigt sich, dass etwa die Hälfte der anerkannten Personen einen Antrag auf
LTA aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus stellt. Etwa die Hälfte der Personen mit einer Anerkennung in 2015 hat eine Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates; auch diese Gruppe nimmt in den letzten Jahren anteilig kontinuierlich zu. Die zweitgrößte Gruppe stellen Personen mit einer psychischen Behinderung, deren Anteil sich konstant über die Jahre auf etwa ein Drittel beläuft. In der Haupteingliederungsstrategie werden am häufigsten Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie kurzfristige Zuschüsse genutzt.
Zuvor bestehende Beschäftigungsverhältnisse können in vielen Fällen unter Anwendung kurzfristiger Zuschüsse beibehalten werden. Die Erhöhung in der Vergabe kurzfristiger Zuschüsse und der vermehrte Zugang von beschäftigten Personen zu
LTA kann vermutlich unter anderem dadurch begründet werden, dass eine bessere Informiertheit über Fördermöglichkeiten im Rahmen von
LTA bei Arbeitgebern und Beschäftigten besteht. Ein weiterer Grund ist darin zu sehen, dass die
BA ihrem gesetzlichen Auftrag der Prävention von Behinderung und einem dadurch bedingten Arbeitsplatzverlust stärker nachkommt. Insbesondere verweist die insgesamt gestiegene Beantragung von
LTA auf die erhöhte Nachfrage und Notwendigkeit für
LTA. Im Rahmen der
LTA stehen viele verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die einem Großteil der Geförderten dabei helfen, die Rückkehr in die vorherige Tätigkeit zu realisieren oder eine neue Tätigkeit aufzunehmen.