Die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen ist ein sozialpolitisches Instrument zur Förderung sozialer Teilhabe durch Integration in den Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit (
BA) ist einer der größten Träger beruflicher Rehabilitation. Neben jungen Menschen ohne Erstausbildung, werden auch Personen gefördert, die zwar bereits Erwerbserfahrung aufweisen, aber weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Letztere Personengruppe, die im vorliegenden Beitrag fokussiert wird, kann ihre bisherige Tätigkeit entweder gar nicht mehr oder nicht mehr in dergleichen Form ausüben und strebt deshalb Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (
LTA) an. Um diese Leistungen zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf
LTA gestellt werden.
Hinsichtlich des Zugangs zu besonderen Leistungen der beruflichen Rehabilitation und den damit zusammenhängenden Selektionsprozessen bei der Anerkennung als beruflicher Rehabilitand liegen bis dato nur sehr wenige, meist qualitative Forschungsergebnisse vor (EKERT
et al., 2012, SCHUBERT
et al., 2007). Auf Basis einer umfassenden quantitativen Datengrundlage untersucht der vorliegende Beitrag nun erstmals die Anerkennungsprozesse bei der Beantragung von
LTA für die Personengruppe der beruflichen Rehabilitand(inn)en in Wiedereingliederung in finanzieller Zuständigkeit der
BA. Es soll analysiert werden, welche Personen eine Bewilligung als beruflicher Rehabilitand erhalten und von welchen Charakteristika und Bedingungen dies abhängig ist.
Die Analyse der Anerkennungsprozesse findet im Rahmen des Projektes 'Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben' (
LTA) statt, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert ist. Das
LTA-Projekt stellt das Anschlussprojekt zur Basisstudie 'Reha-Prozessdatenpanel' dar (DONY
et al., 2012) und ist als Mischung zwischen qualitativer Befragung beruflicher Rehabilitanden und quantitativer Analysen eigens erschlossener Prozessdaten der
BA konzipiert.
[Aus: Autorenreferat,
IAB-Doku]