Gesellschaftliche Teilhabe wird unter anderem maßgeblich durch die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Beschäftigung bietet neben monetären Aspekten verschiedene psychosoziale Vorteile, wie ein berufsspezifisches Netzwerk, soziale Anerkennung, et cetera. Arbeit kann sich demnach positiv auf Gesundheit und Psyche auswirken, kann aber auch, bedingt durch zum Beispiel Stress, eine Verschlechterung der Gesundheit mit sich bringen. Beide Einflussrichtungen sind denkbar - auch in Kombination. In verschiedenen Studien wurde bereits die Prävalenz fördernder und benachteiligender Einflüsse von Arbeit und Arbeitslosigkeit auf die gesundheitliche Befindlichkeit bestätigt. Der Beitrag untersucht nun erstmals den Zusammenhang zwischen Erwerbsstatus und Gesundheit in Bezug auf die Personengruppe der beruflichen Rehabilitanden in Wiedereingliederung im Förderbereich der Bundesagentur für Arbeit (
BA). Diese Personen können bedingt durch gesundheitliche Einschränkungen ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausführen und erhalten unterschiedlichste Förderungen, um erneut im Rahmen einer anderen oder angepassten Tätigkeit am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Es soll untersucht werden, ob und inwiefern der Erwerbsstatus nach Ende der Rehabilitation Einfluss auf die gesundheitliche Befindlichkeit hat.
Der Zusammenhang zwischen Arbeit(-slosigkeit) und Gesundheit wird auf Basis eines Panelsurveys des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (
IAB) untersucht. Die Befragung wurde 2007 initiiert und 2008 und 2010 in zwei weiteren Wellen fortgesetzt. Die Stichprobe wurde aus allen Abgängern aus durch die
BA finanzierten Maßnahmen in 2006 gezogen, die eine Anerkennung als beruflicher Rehabilitand aufweisen. Der Datensatz enthält Informationen über soziodemographische Merkmale, Art und Zeitpunkt der Behinderung(en), verschiedene Merkmale zum Wohlbefinden (subjektive Gesundheit, SF-12 Skala et cetera) sowie Näheres zur Erwerbsbiographie vor und nach der beruflichen Rehabilitation. Von den 2.096 befragten Personen in Wiedereingliederung wurden für das Analysesample lediglich Personen untersucht, die an allen drei Wellen teilgenommen haben und die in den zentralen Untersuchungsvariablen, der SF-12 Summenwerte zur Messung physischer und psychischer Gesundheit, vollständige Informationen aufweisen (857 Personen). Die Möglichkeiten der Panelanalyse werden von den Autorinnen als besonders geeignet angesehen, um den Anteil an unbeobachteter Heterogenität, zumindest hinsichtlich zeitkonstanter unbeobachteter Merkmale, auszuschließen und einer kausalen Betrachtung der Beziehung von Gesundheit und Erwerbsstatus möglichst nahe zu kommen. Um sowohl für unbeobachtete wie auch beobachtete zeitkonstante Variablen statistisch kontrollieren zu können, werden drei verschiedene Fixed-Effects Modelle geschätzt, die den Erwerbsstatus - und weitere unabhängige Variablen - zur physischen (Modell 1), psychischen Gesundheit (Modell II) und zur Allgemeinbefindlichkeit (Modell III) in Beziehung setzen.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die subjektiv empfundene Gesundheit bei Rehabilitanden der Wiedereingliederung nur hinsichtlich der Allgemeinbefindlichkeit verbessert; ein statistisch signifikanter positiver Effekt auf die physische beziehungsweise psychische Gesundheit lässt sich nicht aufrechterhalten. Neben dem Erwerbsstatus wurde auch das Ausmaß beruflicher Einschränkung aufgenommen, was teils hoch signifikante, stark positive Effekte für die einzelnen Gesundheitsmessungen zeigt. So verbessert sich die Bewertung der körperlichen Gesundheit vergleichsweise stark bei Personen, bei denen nur geringe berufliche Einschränkungen durch die Behinderung vorliegen. In Interaktion mit dem Erwerbsstatus führt ein Wechsel von Nicht-Erwerbstätigkeit in Erwerbstätigkeit bei gleichzeitig starken beruflichen Einschränkungen zu einer statistisch signifikanten Verschlechterung der Allgemeinbefindlichkeit. Eine Verbesserung wird dann erreicht, sind die beruflichen Einschränkung bei Ausübung einer Beschäftigung nur gering. Daraus resultiert, dass die Arbeitsmarktintegration der Allgemeingesundheit von Personen in Wiedereingliederung zwar zuträglich ist. Allerdings ist die Möglichkeit, diese Tätigkeit uneingeschränkt auszuführen, ebenso zentral. Die Passgenauigkeit der Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Behinderung muss deshalb im Vermittlungsprozess der beruflichen Rehabilitation besonders betont werden.